Klasse B/BF17 mit Schlüsselzahl 197

 

Mit dieser Automatikregelung darf auch Schaltwagen gefahren werden!

 

Mit der nationalen Schlüsselzahl 197 darf auch Schaltwagen gefahren werden, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird. 
Der Vorteil einer Automatikausbildung: kein manuelles Kuppeln und Schalten. Somit ist mehr Konzentration auf das Fahren und den Verkehr möglich. Vielen Fahranfänger*innen fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter. Somit werden i.d.R. weniger Übungsstunden benötigt.

 

Voraussetzung:   

mindestens 10 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf einem Schaltwagen. Frühestens nach der praktischen Grundausbildung.
eine 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen. Je zur Hälfte innerorts und außerorts, bei der die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden. Hierfür wird eine entsprechende Bescheinigung von der Fahrschule ausgestellt.


Die weitere Fahrausbildung sowie die anschließende Prüfung werden auf einem Automatikfahrzeug abgelegt.

 


 

Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B

können auf diesem Wege auch nachträglich aufgelöst werden. Nach Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung der Fahrschule bei der Behörde wird anstatt der SZ78 die SZ197 im Führerschein eingetragen. Damit wird die Berechtigung dokumentiert, dass trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug, im Inland und Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe gefahren werden dürfen.

 


 

Achtung bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen

die Klasse B mit SZ197 bewirkt keine automatische Einschränkungsbefreiung auf aufbauende Erweiterungsklassen!
wer die Klasse B mit SZ197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE, C oder C1 für diese Klassen eine Automatikbeschränkung mit der SZ78, sofern diese Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.
hier ist Vorsicht bei der Antragstellung und vorherige klare Absprache mit der Fahrschule geboten! Sonst könnte es z. B. passieren, dass eine Fahrerlaubnisbewerber*in die Klasse B197 und die Klasse BE78 erhält!