Herzlich willkommen bei TREFFPUNKT FAHRSCHULE!
Unsere Bürozeiten sind:
Böblingen: Montag bis Donnerstag 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Schönaich: Montag und Mittwoch 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Waldenbuch: Dienstag und Donnerstag 18:30 Uhr bis 19:00 Uhr
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1. Antrag auf Fahrerlaubnis Kl. D, DE, D1, D1E
... erstellen wir und legen ihn i.d.R. in der Fahrschulfiliale bereit, in der die Anmeldung war. Um den Antrag zu vervollständigen, bringen Sie uns bitte folgende Unterlagen:
- zwei Passbilder (biometrisch)
- Bescheinigung über "Erste-Hilfe-Kurs"
- Augenärztliches Gutachten
- Ärztliches Gutachten
- Nachweis über die besondere Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (MPU)
- Führungszeugnis
- Kopie Personalausweis
- Kopie Führerschein
Sobald alle Unterlagen vorliegen, muss der vorbereitete Antrag von Ihnen unterschrieben und am Rathaus des Wohnortes oder am Landratsamt Böblingen (bzw. Ihr zuständiges LRA) abgegeben werden. Die behördliche Bearbeitung des Führerscheinantrags dauert ca. 3 bis 6 Wochen. Erst danach ist die Anmeldung zur theoretischen Prüfung möglich. Deshalb sollten die Unterlagen frühzeitig in der Fahrschule vorgelegt und der Antrag abgeholt werden!
2. Theoretischer Unterricht
Die Anzahl der benötigten Stunden ist abhängig vom Vorbesitz der Führerscheinklassen.
Vorbesitz |
Basisthemen |
Spezialthemen |
B |
6 Stunden à 90 Minuten |
18 Stunden à 90 Minuten |
C1 |
6 Stunden à 90 Minuten |
12 Stunden à 90 Minuten |
C oder D1 |
6 Stunden à 90 Minuten |
8 Stunden à 90 Minuten |
Die erforderlichen Spezialthemen finden i.d.R. donnerstags und freitags von 18:00 Uhr - 21:00 Uhr (zwei Unterrichtseinheiten à 90 min) in Böblingen statt. Die Basisthemen können in allen Fahrschulfilialen zu den jeweiligen Unterrichtszeiten besucht werden siehe Theorieplan.
3. Praktischer Unterricht / Fahrstunden
Die Anzahl der benötigten Fahrstunden ist abhängig vom Vorbesitz der Führerscheinklassen.
Vorbesitz |
Gewünschte FS-Klasse |
Grundaus-bildung |
Überland |
Autobahn |
Beleuchtung |
B, C1 weniger als 2 Jahre |
D1, D |
45 |
22 |
14 |
8 |
B und C1 länger als 2 Jahre |
D1, D |
33 |
12 |
8 |
5 |
C weniger als 2 Jahre |
D1, D |
14 |
16 |
8 |
6 |
C länger als 2 Jahre |
D1, D |
7 |
8 |
4 |
3 |
D1 |
D1E |
4 |
3 |
1 |
1 |
D1 |
D |
20 |
5 |
5 |
5 |
D |
DE |
4 |
3 |
1 |
1 |
(Eine Fahrstunde entspricht 45 Minuten)
4. Sonstiges
Das Mindestalter liegt zwischen 18 und 24 Jahren, je nach Tätigkeit und Vorqualifikation.
Bei Vorbesitz der Klasse CE wird nach bestandener Prüfung der Klasse D ohne Weiteres die Fahrerlaubnis für die Klasse DE erteilt.
Die Fahrerlaubnis wird für 5 Jahre erteilt. Eine Verlängerung ist durch Nachweis der körperlichen Voraussetzungen und ausreichendem Sehvermögen durch ein ärztliches und augenärztliches Gutachten sowie dem Nachweis über die besondere Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (MPU) möglich.
5. Beschleunigte Grundqualifikation
Um gewerblich die Fahrerlaubnisklassen D/DE zu nutzen zu können, muss zusätzlich mindestens eine „beschleunigte Grundqualifikation“ absolviert werden. Diese besteht aus 140 Stunden (à 60 Minuten) Schulung sowie einer anschließenden theoretischen Prüfung bei der IHK. Bei Erweiterung von Klasse C/CE auf D/DE dauert die Schulung 37,5 Stunden (à 60 Minuten).
6. Weiterbildung
Alle 5 Jahre ist eine 5-tägige Weiterbildung (bzw. 5 einzelne Schulungstage) erforderlich.
Ihr TREFFPUNKT - Team
2020-04