Umschreibung eines ausländischen Führerscheins
Führerscheinklasse B78, B197, B

Kurze Beschreibung des Ablaufs einer Umschreibung eines ausländischen Führerscheins

  • Termin beim Landratsamt (Führerscheinstelle) vereinbaren
  • Auf dem Antrag TREFFPUNKT FAHRSCHULE als ausbildende Fahrschule angeben
  • Online-Anmeldung bei TREFFPUNKT FAHRSCHULE
  • Nach Bearbeitung des Antrags (LRA) – Anmeldung zur Theorie Prüfung
  • Fahrstunden vereinbaren
  • Anmeldung zur Praktischen Prüfung
  • Prüfungsfahrt
  • Nach bestandener Prüfung den neuen Führerschein erhalten und den bisherigen Führerschein abgeben

Welcher Führerschein muss umgetauscht werden?

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Welcher Führerschein muss umgetauscht werden?

Fahrberechtigungen aus Drittstaaten - Staaten, die nicht zur EU oder dem Europäischen Wirtschaftraum EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) gehören

Bis wann muss der Führerschein umgetauscht werden?

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Bis wann muss der Führerschein umgetauscht werden?

Nach Ablauf von sechs Monaten (ab Begründung des ordentlichen Wohnsitzes in Deutschland) erlischt die ausländische Fahrerlaubnis, danach wird diese nicht mehr anerkannt.

Wer entscheidet über einen Umtausch bei Unklarheit?

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Wer entscheidet über einen Umtausch bei Unklarheit?

Ob mit einem ausländischen Führerschein in Deutschland ein Fahrzeug geführt werden kann und unter welchen Bedingungen eine Umschreibung möglich ist, muss anhand der Umstände im Einzelfall in einem persönlichen Gespräch geklärt werden. Bitte vereinbaren Sie hierfür frühzeitig einen Termin in der Führerscheinstelle Ihres zuständigen Landratsamts.

Welcher Führerschein muss nicht umgetauscht werden?

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Welcher Führerschein muss nicht umgetauscht werden?

Gültige Fahrerlaubnisse aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR = Island, Liechtenstein, Norwegen)

Voraussetzung für die Umschreibung

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Voraussetzung für die Umschreibung

Es hängt davon ab in welchem Land der Führerschein erworben wurde (bei Fragen, bitte Termin mit dem zuständigen Landratsamt vereinbaren).
Spätestens bis zum Ablauf der Frist (i.d.R. 6 Monate), danach wird die Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.
Es muss eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung bestanden werden. Verzichtet wird jedoch auf eine Fahrausbildung nach der deutschen Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Es sind i.d.R. keine Mindest- oder Pflichtstunden vorgeschrieben. Die praktische Prüfung findet in Begleitung eines Fahrlehrers statt.

Sonstiges

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Sonstiges

Bei Erteilung und Aushändigung der deutschen Fahrerlaubnis muss der ausländische Führerschein abgegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landratsamts