„Glück ist ein Motorrad, eine volle Tankfüllung und kurvige Straßen!“
Hier erfährst du das Wichtigste über die Motorrad-Führerschein-Klassen.
Welche Maschinen darfst du mit einer bestimmten Führerscheinklasse fahren, was sind die Voraussetzungen und was musst du tun, um an deine Fahrerlaubnis zu kommen?
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Das darfst du fahren - A
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Das darfst du fahren - A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ und einer bbH von mehr als 45km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15kW
Voraussetzungen - A
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Voraussetzungen - A
AUFSTIEG VON KLASSE A2
- mindestens 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2
DIREKTEINSTIEG
- Mindestalter 24 Jahre
- keine körperliche oder geistige Mängel
Theorie Unterricht - A
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Theorie Unterricht - A
AUFSTIEG VON A2
kein Theorieunterricht vorgeschrieben
ERWEITERUNG
- 6 Grundunterrichte á 90 Minuten
- 4 Spezialunterrichte á 90 Minuten
Mit Lehrmaterial der Fahrschule kannst du dein Wissen vertiefen und dich optimal auf die Prüfung vorbereiten.
Theorie Prüfung - A
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Theorie Prüfung - A
AUFSTIEG VON A2
Theorieprüfung nicht erforderlich
ERWEITERUNG
von bestehender Fahrerlaubnisklasse (z.B Klasse B)
- 20 Fragen
- bestanden bis 6 Fehlerpunkte
praktische Ausbildung - A
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praktische Ausbildung - A
ÜBUNGSFAHRTEN
- Anzahl variiert je nach Können sowie Beherrschung der Maschine und der Grundfahraufgaben.
SONDERFAHRTEN
- mindestens 12 Stunden á 45 min
(5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)
praktische Prüfung - A
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praktische Prüfung - A
DAUER
- mindestens 70 Minuten
- bei mindestens zweijährigem Vorbesitz von A1 bzw. A2: mindestens 60 Minuten
- Sicherheitskontrolle
- Grundfahraufgaben
- Stadtfahrt
- Überland- und Autobahnfahrt
Das darfst du fahren - A80
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Das darfst du fahren - A80
Krafträder (auch mit Beiwagen)
BIS ZUM 24. LEBENSJAHR:
- mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW
- mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Motorleistung von über 70kW abgeleitet sind.
- vorzeitiger Aufstieg auf Klasse A ist nicht möglich
AB DEM 24. LEBENSJAHR:
- erlischt die Schlüsselzahl 80 und es darf 'offen' (sämtliche Krafträder der Klasse A) gefahren werden
Voraussetzungen - A80
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Voraussetzungen - A80
- Mindestalter 21 Jahre
- keine körperliche oder geistige Mängel
- Ausbildung und Prüfung auf 'Klasse-A-Motorrädern'
Theorie Unterricht - A80
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Theorie Unterricht - A80
ERWEITERUNG
- 6 Grundunterrichte á 90 Minuten
- 4 Spezialunterrichte á 90 Minuten
Mit Lehrmaterial der Fahrschule kannst du dein Wissen vertiefen und dich optimal auf die Prüfung vorbereiten.
Theorie Prüfung - A80
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Theorie Prüfung - A80
ERWEITERUNG
von bestehender Fahrerlaubnisklasse (z.B Klasse B)
- 20 Fragen
- bestanden bis 6 Fehlerpunkte
praktische Ausbildung - A80
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praktische Ausbildung - A80
ÜBUNGSFAHRTEN
- Anzahl variiert je nach Können sowie Beherrschung des Fahrzeugs und der Grundfahraufgaben.
SONDERFAHRTEN
- mindestens 12 Stunden á 45 min
(5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)
praktische Prüfung - A80
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praktische Prüfung - A80
DAUER
- mindestens 70 Minuten
- Sicherheitskontrolle
- Grundfahraufgaben
- Stadtfahrt
- Überland- und Autobahnfahrt
Das darfst du fahren - A2
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Das darfst du fahren - A2
Krafträder (auch mit Beiwagen)
- mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35kW
- mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Motorleistung von über 70kW abgeleitet sind.
Voraussetzungen - A2
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Voraussetzungen - A2
AUFSTIEG VON KLASSE A1
- mindestens 2 Jahre Vorbesitz Klasse A1 oder
- Fahrerlaubnis vor dem 01.04.1980 erworben
DIREKTEINSTIEG
- Mindestalter 18 Jahre
- keine körperlichen oder geistige Mängel
Theorie Unterricht - A2
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Theorie Unterricht - A2
AUFSTIEG VON A1
Theorieunterricht nicht erforderlich
ERWEITERUNG
von bestehender Fahrerlaubnisklasse (z.B. Klasse B)
- 6 Grundunterrichte á 90 Minuten
- 4 Spezialunterrichte á 90 Minuten
Mit Lehrmaterial der Fahrschule kannst du dein Wissen vertiefen und dich optimal auf die Prüfung vorbereiten.
Theorie Prüfung - A2
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Theorie Prüfung - A2
AUFSTIEG VON A1
Theorieprüfung nicht erforderlich
ERWEITERUNG
von bestehender Fahrerlaubnisklasse (z.B. Klasse B)
- 20 Fragen
- bestanden bis 6 Fehlerpunkte
- kann frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag
abgelegt werden.
praktische Ausbildung - A2
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praktische Ausbildung - A2
AUFSTIEG VON A1
- Anzahl der ÜBUNGSFAHRTEN variiert je nach Können sowie Beherrschung der Maschine und der Grundfahraufgaben
- SONDERFAHRTEN sind nicht erforderlich
DIEKTEINSTIEG
- Anzahl der ÜBUNGSFAHRTEN variiert je nach Können sowie Beherrschung der Maschine und der Grundfahraufgaben
- mindestens 12 SONDERFAHRTEN á 45 min
(5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)
praktische Prüfung - A2
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praktische Prüfung - A2
DAUER
BEI AUFSTIEG VON A1
- mindestens 60 Minuten
BEI NEUEINSTIEG UND ERWEITERUNG
- mindestens 70 Minuten
- Sicherheitskontrolle
- Grundfahraufgaben
- Stadtfahrt
- Überland- und Autobahnfahrt
Das darfst du fahren - A1
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Das darfst du fahren - A1
- Krafträder (auch mit Beiwagen) mit Hubraum max. 125cm³, Motorleistung max. 11kW, Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h, Leistung bis max. 15kW.
Voraussetzungen - A1
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Voraussetzungen - A1
- Mindestalter 16 Jahre
- keine körperliche oder geistige Mängel
Theorie Unterricht - A1
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Theorie Unterricht - A1
- 12 Grundunterrichte á 90 Minuten
- 4 Spezialunterrichte á 90 Minuten
Mit Lehrmaterial der Fahrschule kannst du dein Wissen vertiefen und dich optimal auf die Prüfung vorbereiten.
Theorie Prüfung - A1
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Theorie Prüfung - A1
- 30 Fragen
- bestanden bis 10 Fehlerpunkte
praktische Ausbildung - A1
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praktische Ausbildung - A1
ÜBUNGSFAHRTEN
- Anzahl variiert je nach Können sowie Beherrschung der Maschine und der Grundfahraufgaben.
SONDERFAHRTEN
- mindestens 12 Stunden á 45 min
(5 Überland-, 4 Autobahn-, 3 Nachtfahrten)
praktische Prüfung - A1
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praktische Prüfung - A1
DAUER
- mindestens 60 Minuten
- Sicherheitskontrolle
- Grundfahraufgaben
- Stadtfahrt
- Überland- und Autobahnfahrt