Mit dieser Automatikregelung darf auch Schaltwagen gefahren werden!
Mit der nationalen Schlüsselzahl 197 darf auch Schaltwagen gefahren werden, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird.
Der Vorteil einer Automatikausbildung: kein manuelles Kuppeln und Schalten. Somit ist mehr Konzentration auf das Fahren und den Verkehr möglich. Vielen Fahranfänger*innen fällt das Lernen auf einem Automatikfahrzeug wesentlich leichter. Somit werden i.d.R. weniger Übungsstunden benötigt.
Voraussetzung:
- mindestens 10 Fahrstunden (á 45 Minuten) auf einem Schaltwagen. Frühestens nach der praktischen Grundausbildung.
- eine 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen. Je zur Hälfte innerorts und außerorts, bei der die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeugs nachgewiesen werden. Hierfür wird eine entsprechende Bescheinigung von der Fahrschule ausgestellt.
Die weitere Fahrausbildung sowie die anschließende Prüfung werden auf einem Automatikfahrzeug abgelegt.