Herzlich willkommen bei TREFFPUNKT FAHRSCHULE!
Nachdem du dich bei uns angemeldet und den Ausbildungsvertrag unterschrieben hast, kannst du sofort mit dem Theorie-Unterricht starten. Du brauchst vorab noch keinerlei Unterlagen!
Deine erfolgreiche Fahrausbildung steht für uns an oberster Stelle. Wenn also etwas unklar ist, frag uns direkt, schreibe eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder ruf an!
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Die wichtigsten Informationen haben wir im Folgenden zusammengefasst.
1. Antrag auf Fahrerlaubnis
... erstellen wir für dich. Um den Antrag zu vervollständigen, brauchst du folgende Unterlagen:
- zwei Passbilder (biometrisch)
- Bescheinigung - Erste-Hilfe-Kurs
- Bescheinigung - Sehtest
- Kopie Personalausweis oder Reisepass
Wir schicken den Antrag per Post an deine Adresse. Wir legen einen fertig adressierten Frei-Umschlag dazu, so dass du die kompletten Unterlagen zusammen mit dem (von dir und ggf. deinen Eltern unterschriebenen) Antrag direkt an das Landratsamt schicken kannst.
Bei unter 18‑Jährigen ist zusätzlich die Unterschrift der Eltern erforderlich. Wer einen BF17-Antrag stellt, muss für die Begleitpersonen die erforderlichen Formulare und Kopien ergänzen.
Die behördliche Bearbeitung des Führerscheinantrags dauert dann noch ca. 3 bis 6 Wochen. Erst danach ist die Anmeldung zur theoretischen Prüfung möglich. Deshalb solltest du dich frühzeitig um die Unterlagen kümmern.
2. Theoretischer Unterricht
Es gibt 12 Basisthemen für alle Führerscheinklassen sowie 2 Spezialthemen für Klasse B/BF17 und 4 Spezialthemen für Klasse A, A2, A1 oder AM.
Wir empfehlen für die Vorbereitung auf die Theorieprüfung ein Lehrbuch und die Theo-App für 4 Wochen oder 3 Monate.
Folgender theoretischer Unterricht ist notwendig (abhängig von bereits bestehenden FS-Klassen):
Klasse B /BF17 | 14 Stunden à 90 Minuten | |
Klasse AM | 14 Stunden à 90 Minuten | |
Klasse A1 | 16 Stunden à 90 Minuten | |
Klasse A / A2 | 10 Stunden à 90 Minuten | |
(bei Vorbesitz Kl. A2 bzw. A1 länger als zwei Jahre ist keine theoretische Ausbildung und Prüfung vorgeschrieben) |
Die aktuellen Termine für den theoretischen Unterricht findest du auf unserer Web-Seite. Siehe Theorieplan.
3. Fahrausbildung
Nach der theoretischen und praktischen Grundausbildung sind für die Klassen B, BF17, A, A2, A1 folgende besondere Ausbildungsfahrten (à 45 Minuten) mindestens notwendig:
Beleuchtung: 3 Stunden Autobahn: 4 Stunden Überland: 5 Stunden
Bei Kl. A bzw. A2 entfallen die besonderen Ausbildungsfahrten bei Vorbesitz der Kl. A2 bzw. A1 länger als zwei Jahre (weitere Varianten sind möglich).
4. Zahlungsweise
Bei der Anmeldung wird nur der Grundbetrag fällig. Der Umwelt zuliebe verschicken wir die Rechnungen per E-Mail. Die angegebene E-Mail-Adresse sollte daher regelmäßig geprüft werden. Wir danken vorab für die zeitnahe Überweisung des Rechnungsbetrages!
Später werden in mehreren Schritten für die Übungsstunden, Sonderfahrten und schließlich für die Prüfungen Rechnungen erstellt. Zusätzlich fallen Gebühren für Rathaus und Landratsamt (Antrag) sowie für den TÜV (theoretische und praktische Prüfung) an.
5. Prüfung
Sobald der Antrag vom Landratsamt (Führerscheinstelle) bearbeitet wurde und du den Theorie-Unterricht vollständig besucht hast, kann eine Anmeldung zur theoretischen Prüfung (E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) und anschließend zur praktischen Prüfung erfolgen.
Die theoretische Prüfung findet i.d.R. montags in Böblingen (Hulb) beim TÜV statt. Die praktische Prüfung beginnt i.d.R. an der Agip Tankstelle in Böblingen.
6. Lehrfahrzeuge
Porsche Boxster 718 GTS, Audi SQ5, Audi Q3, Audi A3, Audi Q2, VW Tiguan,
BMW 650 Xcountry, BMW G650 GS, BMW F650 GS, BMW F750 GS, KTM Duke 125, Honda CBF 125, Roller Speedfight.
Viel Erfolg und natürlich viel Spaß und gute Fahrt wünscht
Dein TREFFPUNKT - Team
Infoblatt 2021-03